Stell dir vor: Du kommst nach Hause und hast das Gefühl, jemand war in deiner Wohnung – vielleicht sogar der Vermieter? Ein beunruhigender Gedanke. Aber: Darf ein Vermieter einfach so die Mietwohnung betreten oder sich darin „umschauen“, wenn du nicht da bist?
Kurz gesagt: Nein, darf er nicht. Hier erfährst du, was erlaubt ist – und was klare Grenzüberschreitung bedeutet.
Grundsatz: Die Wohnung gehört dir – solange du sie mietest
Sobald ein Mietvertrag unterschrieben ist, gilt:
„Die Wohnung ist dein privater Rückzugsort. Der Vermieter hat dort nichts zu suchen – außer in Ausnahmefällen.“
Das regelt das Grundgesetz (Art. 13 GG): Die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt dich auch als Mieter.
Darf der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis betreten?
Nein. Der Vermieter darf deine Wohnung nur mit vorheriger Ankündigung und triftigem Grund betreten – z. B. wenn:
- Reparaturen oder Wartungen nötig sind
- ein begründeter Verdacht auf Gefahr besteht (z. B. Wasserrohrbruch)
- eine Wohnungsbesichtigung bei Mieterwechsel ansteht
- gesetzliche Prüfungen (z. B. Rauchmelderkontrolle) erfolgen müssen
Und selbst dann gilt: Nur mit Vorankündigung und in deinem Beisein.
Was ist, wenn der Vermieter „schnüffelt“, wenn du nicht da bist?
Das wäre ein klarer Rechtsverstoß – sogar Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Ein heimliches Betreten ohne dein Wissen oder deine Zustimmung ist strafbar. Dazu zählen z. B.:
- Betreten mit einem Zweitschlüssel ohne Absprache
- „Kontrollgänge“, wenn du im Urlaub bist
- Nachsehen, ob „alles in Ordnung“ ist – ohne Notfall
Was kannst du tun?
- Beweise sichern: Gibt es Zeugen? Gibt es sichtbare Hinweise auf unerlaubtes Betreten?
- Vermieter schriftlich abmahnen: Fordere ihn auf, sein Verhalten zu unterlassen.
- Zweitschlüssel verlangen (falls er einen hat) – oder das Schloss austauschen (nach Rücksprache bzw. auf eigene Kosten).
- Mieterverein oder Anwalt kontaktieren
- Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruchs, wenn nötig
Schloss wechseln – erlaubt?
Ja, du darfst das Türschloss austauschen, solange du beim Auszug den Ursprungszustand wiederherstellst. Du bist nicht verpflichtet, deinem Vermieter einen Schlüssel zu geben – außer bei triftigen Gründen (z. B. Ferienwohnung oder Pflegefall).
Fazit
Deine Wohnung ist dein geschützter Raum – auch gegenüber dem Vermieter. Heimliches Betreten ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Lass dir nicht einreden, das gehöre „zum Hausrecht“. Als Mieter hast du klare Rechte – und die sollte man kennen.
Tipp: Wenn du unsicher bist, wende dich an den örtlichen Mieterverein oder hole dir rechtlichen Rat. Gemeinsam ist man gegenüber übergriffigem Verhalten deutlich stärker aufgestellt.